Bestellungen akzeptieren wir durch schriftliche Bestätigung oder direkte Ausführung der Lieferung. Die Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Sollten Artikel nur noch teilweise lieferbar sein, behält sich die Blümel Getränke-Fachgroßhandel GmbH vor auch Teilmengen zu liefern. Sollte ein Jahrgang ausverkauft sein, behalten wir uns vor den Nachfolgejahrgang zu liefern. Die Ausführung der Bestellung wird an den jeweiligen festgelegten Liefertagen ausgeführt, wobei sich die Firma vorbehält, in besonders dringenden Fällen, Abweichungen vorzunehmen.
Unsere Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mindestbestellwert ist ein Betrag von 100,00 Euro. Preisänderungen auf Grund von Preisänderungen der Industrie, fiskalischer Maßnahmen oder erheblicher Kostensteigerungen behalten wir uns vor.
Bei Lieferung auf Kommission ist ein Aufschlag von 5% auf die tatsächlich verbrauchte Ware zu zahlen, wenn mehr als 50% der gelieferten Menge vom Kunden zurückgegeben wird.
Hat sich nach unserer Meinung die Kreditwürdigkeit eines Kunden verschlechtert, sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Lieferung einzustellen, auch wenn bereits längere, regelmäßige Geschäftsbeziehungen bestehen.
Die Blümel Getränke-Fachgroßhandel GmbH behält sich ausdrücklich das Eigentum an Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller sonstigen gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen vor. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen.
Leergutrückgaben werden bei der nächsten Lieferung gut geschrieben (Pfandgutschrift).
Die Waren werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Beanstandungen, hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut), sowie hinsichtlich der Arten und Sorten der gelieferten Ware, einschließlich der von uns zugesicherten Restlaufzeit bis zum MHD, sind unverzüglich beim Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels direkt der Blümel Getränke-Fachgroßhandel GmbH vorzutragen. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, kann der Käufer Ersatz der Ware oder eine Gutschrift verlangen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Nach Ablauf von 7 Tagen, seit der Lieferung, sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen - die Ware gilt als mangelfrei geliefert. Die Blümel Getränke-Fachgroßhandel GmbH ersetzt solche Schäden, die nachweislich durch ihr Verschulden entstanden sind. Ansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich daraus hingewiesen, dass alle gelieferten Getränke kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert werden müssen, da besonders die Haltbarkeit von Süßgetränken begrenzt ist. Schäden in Folge unsachgemäßer Beförderung, Behandlung und Lagerung durch den Kunden, gehen zu dessen Lasten.
Die Lieferungen erfolgen innerhalb eines Umkreises von 100 km frei Haus und umfassen den Hintransport des Vollgutes und den Rücktransport des Leergutes. Teillieferungen sind zulässig. Mit der Ankunft des Lieferfahrzeuges beim Kunden geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei Selbstabholung oder Abholung durch Beauftragte des Kunden reisen Voll- und Leergut auf dem Hin- und Rücktransport auf eigene Gefahr des Kunden.
Der Käufer darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im üblichen Geschäftsverkehr weiterveräußern, jedoch Dritten vor der Abdeckung seiner Gesamtschuld weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Käufer hat sich das ihm bedingt zustehende Eigentum gegenüber seinen Abnehmern so lange vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Wir sind mit dem Käufer unwiderruflich darüber einig, dass die Forderungen aus Weiterverkäufen unserer Ware bereits jetzt an uns sicherheitshalber abgetreten werden, und zwar in der Höhe des Wertes der jeweils weiterverkauften Vorbehaltsware. Der Käufer hat auf unser Verlangen erschöpfend Auskunft zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen über die abgetretenen Forderungen zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges jederzeit die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.
Der Kunde ist verpflichtet, das Leergut unverzüglich nach Entleerung, spätestens aber 3 Monate nach Lieferung, an uns zurück zu geben. Für stark verschmutztes oder beschädigtes Leergut und solches, das in seiner Art mit dem gelieferten nicht übereinstimmt, erfolgt keine Gutschrift. Derartiges Leergut wird für den Kunden mit der Maßgabe bereitgestellt, innerhalb 14 Tagen darüber zu verfügen. Erfolgt keine Verfügung binnen dieser Frist, geht das Verfügungsrecht auf uns über. Für die Gutschrift ist die von uns durchgeführte Feststellung der Art und Zahl des zurückgenommenen Leergutes maßgebend.
Jede nicht zweckentsprechende Verfügung oder Verpfändung des Leergutes berechtigt uns zu Schadensersatzansprüchen. Nicht zurückgegebenes Leergut wird zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Das hinterlegte Pfandgeld wird dabei angerechnet.